Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können.

Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.

Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.

Sollten am Veranstaltungstag Einschränkungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung bestehen, behält sich der Veranstalter vor, den Ablauf der Veranstaltung kurzfristig zu ändern oder dieselbe auch kurzfristig abzusagen.

Datenschutzerklärung

Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert! Mit der Anmeldung stimmen Sie der maschinellen Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Veranstaltung zu. Diese werden auch auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht. 

Foto-/Filmhinweis: Auf dieser Veranstaltung werden auch Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen Besucherinnen und Besucher zu erkennen sind. Wir, das Org-Team vom  Duvenstedter Dorflauf, verwenden diese Aufnahmen nur im Rahmen unserer berechtigten Interessen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und einer Berichterstattung über unsere Veranstaltung, z.B. zur Veröffentlichung auf unserer Website und/ oder sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihren Rechten, insbesondere Ihrem Widerspruchsrecht, finden Sie unten auf dieser Website.

Widerspruchsrecht

Es besteht ein Widerspruchsrecht. Wenn eine Person sich nachträglich gegen eine Veröffentlichung ausspricht, ist dies ein Widerspruch und muss berücksichtigt werden. Ein solcher Widerspruch ist schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) abzufassen, damit er bearbeitet werden kann. Geht der Widerspruch ein, ist vorbehaltlich anderer ggf. zu berücksichtigender Interessen des Unternehmens das Bild zu löschen. Ob und in welchem Umfang dann gelöscht werden muss, ist eine Frage des Einzelfalls.